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Familiengeschichte / Family History

Anbei ist das erste Buch der Wever´schen Familiengeschichte abgebildet. Die Bücher 2 bis 4 mit der Darstellung der 11 Linien können per "Klick" abgerufen werden. Von einem Ausweis der Seitenzahlen wird dabei abgesehen, um Verwechslungen zu dem vollständigen Druck der gesamten Wever-Geschichte zu vermeiden. Nicht dargestellt ist hier aus Datenschutzgründen die neuere Geschichte der insgesamt 25 Zweige.

In the following, you will find a copy of the first book of our wever family history, starting with Jakobus Wever, nee 1360 in Breckerfeld, Germany. You will further find details on the 16 single family lines by klicking on the respetive chapters of books 2 to 4. However, due to data protection, the younger history of the 25 different twigs is not shown. Our wever family history, for the time being, is just shown in the German language.

1. Buch der Wever´schen Familiengeschichte – Wurzeln der Familie Wever

Beginn der nachweislichen Wever´schen Familiengeschichte – Generationen 1 bis 4 1. Jakobus Wever (1A1) wurde 1360 geboren. Mit ihm beginnt die nachweisliche Familiengeschichte. Was Jakobus veranlasste, den Weberberuf zu ergreifen, ist nicht überliefert. Letztlich spricht vieles dafür, dass er hierdurch die bestehende Familientradition fortsetzte. Im ausgehenden Mittelalter war es nämlich üblich, das Zunftmitglieder den Betrieb auf ihre Kinder übertrugen. Jedenfalls könnte auch sein Name für eine längere Familientradition sprechen, der sich aus der Berufsbezeichnung des Webers ableitet. Auf Platt hieß der Weber damals in Süd-Westfalen Wever, ebenso wie heute noch in Holland. Die Zunft schrieb jedem Meister vor, wie viele Lehrlinge er ausbilden, welche Waren er herstellen und zu welchem Preis er diese verkaufen durfte. Voraussetzung dafür, als Lehrling aufgenommen zu werden, war, dass man den Nachweis ehrlicher Geburt erbrachte. Scharfrichter und fahrende Leute zum Beispiel galten als nicht ehrlicher Abstammung. Die Lehrzeit betrug bis zu 8 Jahre. Nach Ablieferung des Gesellenstückes wurde Jakobus freigesprochen. Ob er sich auch auf Wanderschaft begab, wie zu der Zeit üblich, ist nicht belegt. Die Trennung von Handel und Herstellung war in jenen Tagen noch nicht ausgeprägt. Insofern war Jakobus vermutlich auch kaufmännisch im heutigen Sinn tätig. Daneben hatte er Ländereien in Ebbinghausen bei Breckerfeld. Neben der Landwirtschaft war bis zur Industrialisierung das Textilgewerbe der wichtigste Wirtschaftssektor. Das Textilgewerbe verlagerte sich bald von den Städten in ländliche Gegenden wie zum Beispiel Breckerfeld. Dort waren die nötigen Rohstoffe vorhanden und die Gestehungskosten niedriger als etwa in Köln. Dies lag auch an dem westfälischen Erbrecht der Teilung von Grund und Boden. In der Gemeinde Barmen zum Beispiel gab es 1466 knapp 70 Grundbesitzer, 100 Jahre später über 200. Die Teilbarkeit des bäuerlichen Landbesitzes machte eine gewerbliche Tätigkeit geradezu erforderlich.

Sicher für Breckerfeld bedeutend war die Verleihung der Stadtrechte im Jahre 1396 durch den Landesherrn Dietrich Graf von der Mark (1394-1398). Dieser hatte wie die anderen Landesherren im späten Mittelalter eine herausragende Bedeutung, seit Kaiser Friedrich II, der in Sizilien lebte, 1232 in einem Reichsgesetz auf seine Königsrechte verzichtete und damit die schon vorher realisierte Vormachtstellung der Fürsten im Reich besiegelte. Die Fürsten, Herzöge und Grafen erhielten damit die volle Gerichtsbarkeit in ihren Ländern sowie das Recht, Märkte und Städte zu gründen. Es war die Epoche der militärischen Bedeutung von Burgen, der Ritterturniere, der Minnesänger (Walther von der Vogelweide). Zur Zeit der Geburt von JAKOBUS regierte seit 13 Jahren Kaiser Karl IV (1347-1378) in Prag, der seinerseits noch die Stellung der Kurfürsten mit der sogenannten Goldenen Bulle 1358 besiegelte.

Breckerfeld lag an einer alten Römerstraße von Hagen nach Halver. Neben Landwirtschaft und Jagd hatten Vorspann und Beköstigung durchziehender Kaufleute und Soldaten als Einnahmequelle große Bedeutung. Die Verleihung der Stadtrechte hatte für die Bürger der Stadt den großen Vorteil, freie Bürger zu sein. Sie konnten ihre wirtschaftlichen Geschicke nun selbst in die Hand nehmen. Vor allem durfte nun eine Stadtmauer zum Schutz vor immer wieder einfallenden Soldaten oder Banden gebaut werden. Für den Landesherrn bedeutete dies eine zusätzliche Einnahmequelle, denn die Verleihung der Stadtrechte war mit jährlichen Abgaben verbunden.

1389, also bereits zu Lebzeiten von Jakobus, wurde der älteste Bruder Adolf des die Grafschaft Mark regierenden Grafen Engelbert III (1347 - 1391) in Cleve Landesherr, nachdem er vorher 1362/63 auf dem Kölner Erzbischofsstuhl gesessen hatte. Er setzte sich 1389 für eine Vereinigung von Cleve und Mark ein, da Engelbert keine Kinder hatte. 1391 war es dann soweit. Jakobus war zu dieser Zeit 31 Jahre alt.

Ein besonderes Thema war in jener Zeit war die Verbreitung des sogenannten schwarzen Todes. Schiffe hatten 1349 die Beulenpest aus dem Schwarzen Meer nach Italien eingeschleppt. Von hier aus breitete sie sich in drei Wellen rasch aus, nämlich 1357 - 1362 zur Zeit der Geburt von Jacobus, 1370 - 1376, also vermutlich während seiner Lehrzeit, und schließlich 1380 - 1383, als er Anfang 20 war. Welche Schrecken und Leid mit der Pest verbunden waren, ist heute kaum vorstellbar. In den größeren Städten wagten sich die Bürger teilweise wochenlang nicht auf die Straße. Von 17 Mio. Einwohnern reduzierte sich die Bevölkerung Deutschlands auf rd. 9 Mio. Es zogen Geißler durch das Land, um das Volk zur Buße zu mahnen. Papst Bonifacius (1389 - 1404) nahm dies auch zum Anlass für eine neue Einnahmequelle der Kirche, den so genannten Ablasshandel. Aber auch Judenverfolgungen größeren Ausmaßes setzten ein, verursacht durch das Gerücht, sie hätten die Brunnen vergiftet. In Breckerfeld blühte zu jener Zeit vor allem die Schmiedezunft.

Das in den Bergen gefundene Rasen-Erz wurde in großem Zuge im Tagebau abgebaute und mit Hilfe von Holzkohle zu jeglichen Eisenwaren, von Ritterrüstungen bis hin zu weltberühmten Breckerfelder Schneidewaren, weiterverarbeitet. Insofern war die Grafschaft Mark für die damalige Zeit eine bedeutsame "Industrieregion". Diese Aktivitäten waren neben der günstigen Verkehrslage sicher ausschlaggebend dafür, dass Breckerfeld als Vorort zur Hanse gehörte, einem Kreis von zeitweise rd. 160 Hansestädten, die sich von Kaufleuten organisiert zur Förderung des Fernhandels zusammengeschlossen hatten. Der Vorsitz der Hanse lag in den Händen von Lübeck.

Im Alter von 57 Jahren erlebte JAKOBUS einen verheerenden Brand mit, bei dem 1417 Breckerfeld nahezu vollständig nieder brannte. Im gleichen Jahr macht Kaiser Sigismund den Burggrafen Friedrich IV von Nürnberg zum Kurfürsten von Brandenburg. Jakobus war sozusagen Zeitzeuge der Geburt des später sehr mächtigen Hauses Hohenzollern.

Schon kurze Zeit darauf wurde Breckerfeld Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen im sogenannten märkischen Bruderzwist. Der Herzog von Cleve und Graf von der Mark Adolf IV, der seinem Bruder Gerhard zunächst die Einnahmen einiger Städte, darunter auch Lüdenscheid und Breckerfeld, überlassen hatte, machte jenem dieses Recht später wieder streitig, was zu wiederholten kriegerischen Auseinandersetzungen und Plünderungen von 1414 - 1437 führte. Gerhard fand Unterstützung bei dem Herzog Adolf von Berg. Erstmalig wurden nun auch als neue Waffen Feuerwaffen eingesetzt.

1426, JAKOBUS war inzwischen 66 Jahre alt, gelang es schließlich den märkischen Städten, Herzog Adolf IV zu zwingen, einen Teil der Mark an seinen Bruder Gerhard abzutreten. 1437 und 1438 erlebte Jakobus große Missernten mit wie 1450 eine erneute Pestwelle. Auch 1460 folgte wieder ein große Missernte. Ob der inzwischen 71 jährige JAKOBUS 1431 vielleicht infolge des 1339 - 1453 dauernden Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich von der Hinrichtung der Jungfrau von Orleans erfahren hat, ist nicht überliefert. Das gleiche gilt für die bahnbrechende Erfindung Johann Gutenbergs des ersten Drucks mit beweglichen, gegossenen Metallbuchstaben. Offenbar war JAKOBUS auch noch im hohen Alter wirtschaftlich tätig.

So ist aus dem Jahre 1450, JAKOBUS war inzwischen 90 Jahre alt, bekannt, dass er an elf Zahlungsterminen Brausteuer zu entrichten hatte. Es ist insofern zu vermuten, dass Jacobus nebenbei auch Bier vertrieb. Der Bierkonsum war in jenen Tagen groß. In Kalkar zum Beispiel gab es damals 42 Brauereien. Der Bierausstoß in Köln betrug 1494 mehr als 64.000 Hektoliter.

Als angesehener Breckerfelder Bürger war Jakobus wahrscheinlich als Freischöffe tätig. Hierbei handelte es sich um sogenannte Wissende, die bei Gerichtstagen und Anleitung eines Veme-Richters Recht sprachen. Diese Vermutung leitet sich aus der Tatsache ab, dass sein Sohn Konradus später als Veme-Richter tätig wurde.

Jakobus starb schließlich im Jahre 1468 im hohen Alter von 108 Jahren. Vermutlich haben wir dieser Tatsache neben seinem Reichtum überhaupt den Umstand zu verdanken, dass seine Daten ins Breckerfelder Kirchenbuch eingetragen wurden, was zu jener Zeit die Ausnahme war. Von seiner Ehefrau sind uns keine Daten überliefert.

Von ihm ist lediglich ein Sohn bekannt:

1.1. KONRADUS WEVER (2A1)

1.1. KONRADUS WEVER (2A1), geb. 1384 in Breckerfeld, war vermutlich wie schon sein Vater Freischöffe. Was Konradus dazu bewogen hatte, den Richterdienst zu ergreifen, ist nicht überliefert. Sicher war es auch das gesellschaftliche Ansehen und Möglichkeiten des Geldverdienens. Als Sohn eines offenbar wohlhabenden Breckerfelder Bürgers wurde er, nachdem er zunächst wahrscheinlich ebenfalls als Leinenweber tätig war, zum Freigrafen, vermutlich in Breckerfeld, ernannt. Mit dieser Richtertätigkeit, die er nachweislich 1457 ausübte, begründete er eine Familientradition, die seit mehr als 500 Jahren fortdauert. Das damalige Rechtssystem wich jedoch erheblich von unserem ab und ist daher erklärungsbedürftig. Die Ausbildung zum Richter wurde in der Praxis von Generation zu Generation weitergetragen. Zu dieser Zeit bestand abgesehen von Prag noch keine Universität auf deutschem Boden. Zunächst einmal gab es städtische Gogerichte und kirchliche Gerichte, die sich in Wibbelgerichte und Hofgerichte für Landwirtschaftssachen unterteilten. Auch existierten daneben genossenschaftliche Gerichte. Schließlich bestanden in landesherrlicher Gerichtsbarkeit sogenannte Freigerichte.

Während das Gogericht in der Regel für kleinere Delikte zuständig war (bloedig und bloe, also bei kleineren Wunden und blauen Flecken), waren die Hof oder Freigerichte ursprünglich für schwerere Delikte verantwortlich. Die Vorsitzenden der Freigerichte wurden Freigrafen genannt. Als Vertreter des Herzogs erhielten sie bei der Ernennung das Richtschwert als Symbol dieser herausgehobenen Stellung. Ein solches Hogericht bestand damals auch in Breckerfeld.

Neben der landesherrlichen Gerichtsbarkeit kam den westfälischen Freigerichten auch die Aufgabe der königlichen Gerichtsbarkeit zu, in der sie als sogenannte Veme-Gerichte bald im gesamten Reich Bekanntheit erlangten. Zu dem Raum Westfalen gehörten nicht nur die Grafschaft Mark, sondern die reichsunmittelbaren Bistümer Osnabrück, Minden, Münster und Paderborn, die Grafschaften Limburg, Dortmund, Waldeck, Lippe, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen, sowie Gemen, Essen und Werden. Den Herzögen von Westfalen hatte Karl der Große das Recht zugestanden, die Reichsgerichtsbarkeit zu übernehmen. Sie waren für rund 50 Jahre die höchste Gerichtsinstanz in Deutschland. In der Blütezeit im 15. Jahrhundert zogen die westfälischen Freigrafen den gesamten deutschsprachigen Raum in ihren Bann. Die Ladungen vor westfälische Freistühle erreichten Beklagte tief im Süden des Reiches, in München, selbst in der Schweiz, im Elsass sowie in Tirol. Ebenso weitete sich die Veme-Gerichtsbarkeit weiter nach Osten aus. Die Veme wurde auch heimliches Gericht genannt. Aber ebenso wie später bei der Tätigkeit eines "Geheimen Rats" handelte es sich hier nicht um Nachtgerichte, sondern um Angelegenheiten besonderer Bedeutung, die Stillschweigen erforderten. Die Verhandlung unterlag einer festen Gerichtsordnung, beginnend mit dem Freischöffeneid, in dem sich die Schöffen zur Verschwiegenheit verpflichteten gegenüber Weib und Kind, vor Stock, vor Gras, vor Grein. Insgesamt gab es in Westfalen rund 300 Freistühle. Mit der Landfriedensgesetzgebung hatte Kaiser Karl IV am 25. November 1371 in Bautzen den Erzbischof von Köln, den Bischöfen von Münster, Osnabrück und Paderborn sowie dem Grafen von der Mark das besondere Landfriedensrecht verliehen, durch das die Friedenssicherung im Reich den Frei- und Veme-Gerichten zuerkannt wurde. Dem Erzbischof von Köln gelang es schließlich durch verschiedene Vorstöße in den Folgejahren 1422, als Reichserzkanzler sich von König Sigismund die Vollmacht einräumen lassen, alle westfälische Freigrafen an bestimmten Tagen versammeln zu dürfen. Er war somit der Reichsverweser der Veme, Stuhlherren waren und blieben jedoch die jeweiligen Landesherren.

Vermutlich wurde Konradus Wever von dem Altenaer Drost als Vertreter des Grafen von der Mark zum Veme-Richter bestellt. Daneben erfolgte die Bestätigung durch den Kölner Erzbischof. 1410, Konradus war 26 Jahre alt, überführte Graf Adolf IV alle Urkunden von den Burgen Altona und Wetter auf die Schwanenburg nach Cleve. 1417 erhöhte König Sigismund Adolf IV v.d.Mark während des heiligen Konzils in Konstanz zum Herzog von Cleve. Adolf IV nannte sich fortan Herzog Adolf I. 1448 folgte nach seinem Tod sein Sohn Herzog Johann I, der in Burgund erzogen war und fortan die Mark von Cleve bis 1481 regierte.

Für uns besonders erstaunlich ist, dass die Freigrafen nicht an nur einem Ort richteten, sondern an den unterschiedlichsten Orten von Westfalen Gerichtstage abhielten, also die Richter oft beschwerliche Ritte auf sich nehmen mussten. 1457, Konradus war zu dieser Zeit immerhin 73 Jahre alt, hielt er in Eldringhausen einen Gerichtstag ab, den bis dahin Reninjard Lorynde wahrgenommen hatte. Eldringhausen war knapp 100 km von Breckerfeld entfernt. Wie häufig er sich dort aufhielt, ist nicht bekannt. Überliefert ist, daß Konradus auch als Richter in Dehringhausen an der südlichen Grenze von Westfalen in der Nähe von Arolsen tätig war, einem Gebiet der Stuhlherrn von Waldeck. 1460 wurde er wieder als Richter zu Ebbinghausen bei Breckerfeld erwähnt. Diese Reisetätigkeit hing im wesentlichen mit der komplizierten Zuständigkeitsregel der Veme-Gerichte zusammen. Manche Gerichte, wie Ebbinghausen, hatten ein Berufungsgericht wie Lüdenscheid, andere wiederum nicht. Sicher dürften insofern die reichsunmittelbaren Rechtsangelegenheiten einträglicher gewesen sein als normale landesrechtliche Angelegenheiten. Jedenfalls spricht dafür die Tatsache, dass Konradus auch an Gerichten außerhalb des Einflussgebietes der Stuhlherren von der Mark tätig war.

Die richterliche Tätigkeit der Freigrafen umfasste im wesentlichen die Verhandlungsleitung. Die eigentliche richterliche Entscheidung wurde von Freischöffen getroffen. Die Verhandlungsführung war dem heutigen angelsächsischen ähnlicher als unserer heutigen Prozessordnung. Am Ende standen entweder Freispruch oder Verfemung. Diese war sehr weitgehend. So hieß es typischerweise wie folgt: "So gebiete ich unter Bezugnahme auf meine Amtsautorität, die ich aus königlicher und kaiserlicher Vollmacht und aus der Kraft und Gewalt der kaiserlichen Freistühle habe, dass Ihr, Bürgermeister und Rat und die ganze Gemeinde der Stadt... mit dem Verurteilten keine Gemeinschaft, Genossenschaft und Gesellschaft pflegt, (und zwar) in keiner Weise, sei es in Trinken, Mahlen und Backen, in der Forderung nach Dienstleistungen oder im Kaufen und Verkaufen. Allen, für die es zutrifft, gebiete ich außerdem, weder ihm Haus oder Hof noch eine andere Herberge zu gewähren." Die Verfemung ging in gewissen Fällen bis zum Recht auf Tötung durch jeden Freischöffen. Diese sehr weitgehende Drohungen waren wohl erforderlich in einer Zeit, in der sich einzelne durch die Vielstaaterei in Deutschland vor einer Vollstreckung nicht allzu sehr zu fürchten brauchten.

1450 erfuhr Konradus, dass Herzog Johann I von Cleve Mark zu einer Wallfahrt nach Jerusalem aufbrach, von der er 1451 zurückkehrte. Den einfachen Bürgern war eine solche Reise nicht möglich, dafür blühten in jener Zeit Wallfahrten und Bittprozessionen in der näheren Gegend, um sich gegen Dürre, gegen Hochwasser, Krieg und Pest durch diese Verdienste zu schützen und das göttliche Strafgericht von sich abzuwenden.

Von Konradus sind zwei Söhne bekannt:

1.1.1. JODOCUS WEVER (3A1)
1.1.2. HENNE WEVER (3A2)

1.1.1. JODOCUS WEVER (3A1), geb. 1429 in Ebbinghausen. JODOKUS wurde Geistlicher. Über sein Leben sind uns keine weiteren Informationen bekannt. Er starb 1500 in Breckerfeld als ein "ob seiner Klugheit allgemein verehrter Geistlicher".

1.1.2. HENNE WEVER (3A2), geb. 1431 in Ebbinghausen. Henne stand vermutlich schon früh seinem Vater beruflich als Freifrone zur Seite. Diese Tätigkeit umfasste neben dem Besorgen innerer Angelegenheiten der Organisation der Gerichtstage sowie Benachrichtigung einheimischer Freischöffen und Freien die Zustellung an Empfänger, die ihren Wohnsitz auswärts hatten. Gerichtsschreiber, wie es sie später gegeben hatte, waren beim Vemegericht zunächst unüblich. Erst später wurde das Protokollierung der Gerichtsverfahren eingeführt.

Zu jener Zeit war es üblich, dass der Drost dem Herzog finanzielle Vorleistungen erbrachte und dafür manche Orte verpfändet erhielt. 1453 wurde unter anderem Breckerfeld an Wilhelm von Nesselrode verpfändet. Hieraus erwuchsen den Breckerfelder Bürgern zusätzliche Abgaben, wie aus dem Bericht des Rentmeisters zu Altena aus dem Jahre 1469 zu entnehmen ist. Schließlich wurde den Breckerfelder Bürgern ein Teil der übrigen Steuern ermäßigt. 1509 kam es erneut zu Verpfändungen in Breckerfeld, worauf Abgesandte des Amtes Altena auf dem Landtag die Bestätigung der alten Privilegien durch Herzog Johann einforderten.

In jungen Jahren wurde Henne zum Freigraf ernannt. Vermutlich wie Johann von Valbrecht aus Lüdenscheid am 10. Januar 1450 erfuhr er in seinem Heimatort Ebbinghausen bei Breckerfeld die Belehnung durch den Kölner Erzbischof Dietrich von Moers. Schon im Alter von 26 Jahren wurde er 1457 jedoch auch außerhalb von Breckerfeld als Freigraf in Eldringhausen genannt, einem Dorf quasi am anderen Ende der Mark in Richtung Arolsen. Später wurde er als Freigraf zu Düdinghausen aufgeführt.

Aus dem Jahre 1472 ist uns eine Urkunde erhalten, in der Henne als Freigraf des Vemegericht zu Düdinghausen erwähnt ist. 1474 lud er die gesamte Frankfurter Judenschaft vor seinen Stuhl. Auch diese Urkunde ist mit seinem Richtersiegel versehen. Es zeigt einen gespreizt stehenden Richter mit einem Richtschwert in der Hand, dem Zeichen also, nur dem Landesherrn unterstellt zu sein. Im Falle einer Verfemung bestand damit für die Kläger die Legitimation, in das Hab und Gut der Verurteilten zu vollstrecken. Bei schweren Straftatbeständen bedeutete die Verfemung zudem, dass der Verurteilte für vogelfrei erklärt wurde.

1477 war Henne in Landau als Richter erwähnt, hier war Stuhlherr der Graf von Waldeck. Dann wiederum ist seine Tätigkeit als Richter in Canstein verbrieft. Doch überwiegend hielt sich Henne vermutlich auf seinen Länderein in Ebbinghausen auf. Jedenfalls zahlte er hier zum Beispiel 1486 ½ Goldgulden Steuern auf seine Ländereien. Zu dieser Zeit wurde Maximilian I zum deutschen König gewählt. 1477 gab Herzog Johann I von Cleve in Dortmund eine neue Ordnung für Frei- und Vemegerichte bekannt, die für alle märkischen Vemegerichte, damit also für Lüdenscheid und auch Ebbinghausen bei Breckerfeld galt. Hierin wurde die ausschließliche Anwendung der Acht, das Einvernehmen des Landesherrn bei Ladungen anderer Fürsten, Herren und Städte vor den Freistuhl, die Einwilligung des Landesherrn bei Überweisungsbeschlüssen zugunsten anderer Stühle und natürlich last but not least die jährliche Rechnungslegung der Freigrafen in den ersten zwei Septemberwochen neu geregelt. Diese Verschärfung hielt der Landesherr wohl nicht nur aus fiskalischen Gründen für erforderlich, gleichzeitig wollte er seinen Einfluss bei hochpolitischen Prozessen wahren.

In diese Zeit fällt die Entdeckung Amerikas durch Kolumbus und damit das Ende des sogenannten Mittelalters. Davon wird man zu jener Zeit hierzulande nichts gewusst haben. Mit der Entdeckung Amerikas wurden nicht nur Kartoffeln nach Europa importiert, sondern auch die Syphilis eingeschleppt, die sich aufgrund des damals sehr verbreiteten Badewesens innerhalb kürzester Zeit über ganz Europa ausbreitete. So gab es zum Beispiel damals in Ulm 168 Badehäuser. Sicher befand sich auch mindestens eins in Breckerfeld. Für warmes Wasser sorgte der Bademeister, der neben dieser Tätigkeit Informationsquelle ersten Grades war. Doch mit Ausbreitung der Syphillis änderten sich schlagartig die Sitten und Gebräuche. Jedenfalls ging das Badewesen innerhalb weniger Jahre deutlich zurück. Der Ablasshandel mit seinem berühmtesten Vertreter, dem Dominikanermönch Johan Tetzel (1465-1515) hatte nun Hochkonjunktur.

1481 nach dem Tod des Herzog Johann I folgte Johann II von Cleve, der bis 1521 Cleve Mark regierte. Er sonnte sich gern im Glanze des Kaisers, mit dem er sich gut stand, allerdings machte er hohe Schulden und presste insofern die Bevölkerung. 1501 kam es zu einem Aufbegehren der märkischen Stände gegen den Herzog. Sie setzten den Einsatz von Regierungsräten beim Hof durch, ohne die der Herzog bestimmte Regierungsgeschäfte nicht allein ausführen durfte. Johann II von Cleve war ein machtbewusster Herrscher. Im Jahre 1496 schloss er einen Vertrag mit Herzog Wilhelm von Jülich-Berg. In diesem verlobte er seinen sechsjährigen Sohn Johann mit der fünfjährigen Prinzessin Maria von Jülich-Berg. Diese Verlobung führte im Jahre 1510 zur Eheschließung und zur Übernahme des Herzogtums Jülich-Berg durch Johann III nach dem Tod des Johann II im Jahr 1521.

1490 fand das letzte vom Kölner Erzbischof als Reichsverweser einberufene Freigrafenkapitel statt, das wiederum in Arnsberg abgehalten wurde. An diesem nahm auch Henne teil. 1510 war Henne als Richter an einem Todesurteil gegen einen Räuber und Mörder beteiligt, und zwar als Mitrichter am Vemegericht in Arnsberg. Jedoch nur ein Jahr später, nämlich 1511, wurde Henne selbst vor den hohen Gerichtshof geladen. Zusammen mit mehreren Richterkollegen, Johan Ritter zu Wattenscheid, Wilhelm von Hachenberg, Freigraf zu Neustadt, Evert von Spedinghausen zu Lüdenscheid und Conrad Balharn zu dem Vreienhagen wurde Henne beschuldigt, den Versuch unternommen zu haben, ein neues Vemegericht in Südwestfalen einzurichten, ohne hierzu die Erlaubnis des Landesherren gehabt zu haben. Vermutlich ging es den Freigrafen darum, sich aus der Umklammerung des Freigerichts Lüdenscheid zu lösen. Der Freistuhl von Suderland, der das Gebiet von Plettenberg über Herscheid, Meinerzhagen bis hin nach Neustadt (Bergneustadt) umfaßte, wurde nämlich vom Lüdenscheider Freistuhl in Personalunion verwaltet. Philipp II, Graf zu Daun Oberstein, als Erzbischof von Köln der oberste Verweser der westfälischen Veme, fühlte sich durch solches Vorgehen hintergangen. Unter dem Vorsitz von Sylvester Lauergarden, Freigraf zu Volkmarsen, wurden die vorgeladenen Freigrafen ihres Amtes enthoben, und zwar wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Ernennung unwürdiger Personen zu Freischöffen und Ungehorsam gegen den Statthalter der Vemegerichte. Gleichzeitig wurden alle von den Richtern gefällten Urteile für ungültig erklärt und sie auf Montag nach März 1512 verfemt. In diesem Falle bedeutete die Verfemung sicher nicht die Todesstrafe, denn Henne kehrte nach Ebbinghausen bei Breckerfeld zurück.

Henne hatte die hohe Zeit des Vemewesens erlebt, aber in den letzten Jahren auch dessen langsamen Niedergang. Mit Kaiser Friedrich III begann schon um 1440 allmählich der Umschwung. Die ihre Macht häufig überschätzenden Vemerichter trugen ihrerseits zu dem Stimmungsumschwung bei. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1495 wurde daraufhin die Gründung eines Reichskammergerichts beschlossen. Dieses übernahm die wichtigen Reichsprozesse als oberste Instanz und löste damit die Funktion der westfälischen Veme in grenzübergreifenden Prozessen ab. Doch erst allmählich setzte sich das Reichskammergericht auch durch. So ist aus dem Jahr 1498 ein insofern bemerkenswerter Prozeß überliefert, in dem Johann von Valbert als Lüdenscheider Vemerichter den Bescheid des Reichskammergerichts nicht anerkannte, einen Rechtsstreit dorthin zu überweisen. Er sprach von dieser Aufforderung unbeeindruckt sein Urteil. Eine förmliche Aufhebung des Urteils des Freigrafen hat es später erstaunlicherweise nicht gegeben.

12 Jahre nach seiner Verfemung starb HENNE 1523 im Alter von 92 Jahren im gleichen Jahr wie der Humanist Ulrich von Hutten (1468-1523).

Henne heiratete vermutlich erst sehr spät. Der Name seiner Ehefrau ist uns allerdings nicht überliefert. Aus der Ehe stammen zwei Söhne:

1.1.2.a. NICLAS WEVER (4A1)
1.1.2.b. HINDRICH WEVER (4A2)

1.1.2.a. NICLAS WEVER (4A1). Er wurde Geistlicher und war zunächst in Breckerfeld als Priester tätig. Der ihm vorgesetzte Pfarrer von Hagen und Dekan der Dechanie Lüdenscheid, Johannes Wippermann, berichtete, dass Niclas als Provisor das Recht der Kollation und der Investur innehatte und zum Archidiakon der Kölnischen Kirche vorgeschlagen war. Seine Tätigkeit umfaßte darüber hinaus auch verwaltende Aufgaben. So wurde Niclas als Ankläger für kirchliche Renten und Deputationen in alten Gogerichtsakten aufgeführt. Auch verklagte er z.B. 1539 den Junker Leyden aus Vahlefeld auf Herausgabe 8 rückständiger Malter Korn, 1544 Herrn Heede aus Halver auf 5 Malter Hafer und 1549 Herrn Pitters aus Heedfeld wegen fehlender Abgaben. 1555 wurde in einer Klage gegen Hensken aus Glörfeld als Dechant bezeichnet. Am 7. Oktober 1557 erlebte er einen großen Brand von Breckerfeld mit, bei dem Breckerfeld wie schon 1417 in erheblichem Umfang zerstört wurde. Dies muss für ihn umso dramatischer gewesen sein, als angeblich "die Pfaffenhure" die Brandstifterin gewesen sein sollte. Auch wenn zu vermuten ist, dass dies nicht wahr war, spiegelte sich in dieser Anschuldigung das mittelalterliche Gedankengut von Hexen und anderen bösen Geistern wider. Wann Niclas gestorben ist, ist nicht übermittelt. Ab 1571 war er nicht mehr Pastor in Breckerfeld. Sein Nachfolger wurde Johannes Brenscheid.

1.1.2.b. HINDRICH WEVER (4A2), geb. 1594 in Breckerfeld. Als sein Vater Henne 1512 vor dem Oberstuhlgericht in Arnsberg wegen illegalem Versuch der Begründung eines neuen Vemegerichts im Suderland verurteilt wurde, war Hindrich erst 17 Jahre alt. Damit dürfte für ihn der Weg abgeschnitten worden sein, selbst die berufliche Tradition des Richterdienstes fortzusetzen. Insofern besann er sich offenbar auf den nach wie vor lukrativen Beruf des Leinewebers, der schon seinem Ur-Großvater Wohlstand beschert hatte. Von seinem Vater Henne Wever erbte er zudem 1523, also im Alter von 27 Jahren, dessen Liegenschaften um Breckerfeld, die er landwirtschaftlich nutzte. Er handelte jedoch offenbar vorwiegend wie einst sein Urgroßvater mit Leinen. Er erlebte 1537 bis 1541, wie schon sein Vater, wiederholte Verpfändungen seiner Heimatstadt Breckerfeld an den Marschall Wilhelm von Nesselrode, die erhöhte Abgaben zur Folge hatten. Diese wurden von dessen Statthalter Wlhelm Ossenberg eingetrieben. Hindrich muss gleichwohl sehr vermögend gewesen sein, denn er fand 1576, im Alter von 82 Jahren, seine letzte Ruhestätte an der Breckerfelder Kirche. Von ihm ist weiter nichts überliefert.

Auch ist der Name seiner Frau nicht bekannt. Aus der Ehe stammen:

1.1.2.b.a. PETER WEVER (5A1;4M1) -setzt in
Buch 2 den Stamm Meinerzhagen fort-

1.1.2.b.b. JOHANN CASPAR WEVER (5M2;5W1) -setzt
in Buch 3 den Stamm Westhofen fort-

1.1.2.b.c. HANS HENDRICH WEVER (5A3;5B1) -setzt
in Buch 4 den Stamm Breckerfeld fort-

Die Bücher 2 bis 4 sind im Folgenden nicht abgedruckt, können hier jedoch als PDF-Datei* heruntergeladen werden. Das gilt jedoch nicht aus Datenschutzgründen für die einzelnen Zweige, also Familienmitglieder ab der 14 Generation seit Jakobus, also für Mitglieder geboren ab etwa Mitte des 19. Jahrhunderts.

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2. Buch – Stamm Meinerzhagen Seite im Original

3. Buch – Stamm Westhofen


4. Buch – Stamm Breckerfeld

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